Im Januar 2003 ist ein neues Förderinstrument für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit ihre Selbständigkeit beginnen, in Kraft getreten.
Die Ich-AG geht auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück und soll Arbeitslose zurück in das Erwerbsleben führen. Der Begriff Ich-AG beschreibt dabei nicht eine neue Rechtsform, sondern soll nach Absicht der Hartz-Kommission ausdrücken, dass die Arbeitslosen hier nicht nur ihre eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse als Arbeitnehmer einbringen, sondern sie vor allem als Selbständige umsetzen können.
Voraussetzung für die Unterstützung für den Existenzgründer ist, dass er Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezieht bzw. sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme befindet und mit seiner Existenzgründung aus dieser Förderung ausscheidet.
Ein solcher Existenzgründer wird vom Arbeitsamt 3 Jahre lang mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 360 Euro im ersten Jahr, 300 Euro im zweiten Jahr und 240 Euro im dritten Jahr gefördert, sofern sein Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht überschreitet und er keinen Mitarbeiter einstellt (außer Familienangehörige).
Der geförderte Unternehmer muss sich selbst um die Sozialversicherung bei Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit kümmern und sich bei der Rentenversicherung, einer Kranken- und Pflegeversicherung und der Berufsgenossenschaft versichern. Hier gelten aber teilweise begründete Aufnahmebedingungen.
Derzeit muss der Gründer der Ich-AG, der meist als Kleingewerbetreibender ohne eigentliche Rechtsform seine Unternehmern führt, bei Eröffnung eines Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle eingetragen werden und deshalb die Eintragungsvoraussetzungen (z. B. Meisterbrief) erfüllen. Allerdings ist geplant, dass mit Gültigkeit des „Small Business Acts“, einem Gesetz, das die bürokratischen Anforderungen an Kleinunternehmen verringern soll, Erleichterungen beim Zugang zum Handwerk eingeführt werden.
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